Schulanfang

Der Schulanfang ist ein großes Ereignis: Für alle Familienmitglieder beginnt eine neue Lebensphase.
Damit verbunden sind Hoffnungen und Erwartungen, manchmal gibt es auch Fragen und Unsicherheiten. Alle Verantwortlichen sind verpflichtet, optimale Startbedingungen für jedes Kind beim Schulbeginn zu schaffen.

Da Bildung nicht erst mit dem Schuleintritt beginnt, gibt es seit vielen Jahren eine enge Kooperation zwischen der Schule und den umliegenden Kindertageseinrichtungen. Eine Lehrkraft ist regelmäßig in den Kindertageseinrichtungen zu Besuch, um die Schulanfänger frühzeitig kennenzulernen. Diese gute Zusammenarbeit ermöglicht es, frühzeitig bei Unsicherheiten und Fragen hinsichtlich des Schulanfangs beraten zu können.

Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt.
Beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 erfolgt die Umstellung schrittweise auf den 30. Juni.

Das bedeutet:

Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen.
 
Sie erhalten von der Schule schriftlich Nachricht, wenn Ihr Kind schulpflichtig wird.