5. Schlussbestimmungen

Diese Schulordnung gilt ab dem 12.09.2012 zunächst bis zum Schuljahresende.
Wird sie zu Beginn eines jeden Schuljahres nicht bedarfsgerecht verändert, gilt sie jeweils für ein weiteres Schuljahr.
Erfordern Gesetzesänderungen oder dringliche sachliche Erfordernisse die Veränderung einzelner Bestimmungen, soll dies auch im laufenden Schuljahre geschehen.
Diese Schulordnung wird allen Lehrenden, Lernenden und deren gesetzlichen Vertretern bekanntgegeben.