Masernschutzgesetz
Von 1. März 2020 an gilt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).
Damit wird die Masernimpfung für alle Kinder, die in die Kita oder Schule gehen, verpflichtend.
Ziel des Gesetzes ist, Kinder wirksam vor Masern zu schützen.