1. Grundsätze

  1. Diese Schulordnung wie auch das gesamte Handeln von Schulleitung, Lehrenden und Lernenden im schulischen Alltag folgen dem Schulgesetz für das Land Baden-Württemberg sowie den einschlägigen Verordnungen und Ausführungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung.

  2. Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es, dass möglichst viele Schüler(innen) der Schule die staatlich vorgegebenen Bildungsziele erlangen.

  3. Im schulischen Alltag sind Lehrende, Lernende und Eltern aufeinander angewiesen. Dies erfordert Achtung voreinander, gegenseitige Rücksichtnahme und die Bereitschaft, sich miteinander zu verständigen und voneinander zu lernen. Angestrebte Umgangsformen sind Hilfsbereitschaft, Toleranz, Respekt, Höflichkeit und Fleiß.

  4. Unterrichtsausfall ist im Bereich der Grundschule eine Ausnahmesituation. Darüber hinaus ist größtmöglicher Lernerfolg nur möglich bei einem störungsfreien Unterricht.

  5. Um die Abläufe im schulischen Alltag zu sichern, sind die Lehrenden,   Lernenden oder deren gesetzliche Vertreter verpflichtet, Wissen über Veränderungen umgehend in geeigneter Form weiterzugeben, insbesondere zu Krankmeldungen, Vertretungsregelungen, Planänderungen, Notfällen und schulischen Veranstaltungen.

 

 

 

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